03-31-2016, 12:58 PM
ldb, post: 23594, member: 19842 schrieb:Ja, ich würde das so machen. ModUE für Logo und Stadionplan, die zeitliche Verhinderung per Begleitschreiben erklären und auf das BGH Urteil verweisen.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Ich habe da mal was zusammengeschrieben:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf Ihre Abmahnung und Strafbewehrte Unterlassungs- & Verpflichtungserklärung folgende Erläuterung:
1. Die ATGB wurden nicht abgebildet
Von Privatkäufern kann nicht verlangt werden, dass sie den Zweitkäufer auf die ATGB/AGB verpflichten, denn diese Verpflichtung besteht nur zwischen dem Erstkäufer und dem Verein.
2. Die Tickets sind mit der Absicht, einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen, verkauft worden
Weder die Absicht bestand, die Tickets mit einem Preis über 15% des Originalpreises zu verkaufen, noch wurden die Tickets überhaupt verkauft:
Die Tickets wurden ursprünglich aufgrund zeitlicher Verhinderung angeboten (10,24% über dem Originalpreis). Diesbezüglich verweise ich auf das BGH-Urteil vom 11.09.2008 – Az. I ZR 74/06 - bundesligakarten.de; OLG Hamburg.
Nachdem die Fehler in der Auktion meinerseits erkannt wurden, wurde die Auktion jedoch noch am selben Tag der Einstellung von mir beendet, selbstverständlich mit Einverständnis des bis dato Höchstbietenden. Demnach befinden sich die Tickets immer noch in meinem Besitz.
3. Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Siehe angehängtes Schreiben „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“
4. Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS
Siehe angehängtes Schreiben „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“
Meinerseits besteht - ausgenommen Punkt 3 und 4 dieses Schreibens - keine rechtliche Zuwiderhandlung. Ihr Schreiben und Ihre Anlagen sende ich Ihnen zu meiner Entlastung zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Wäre das so ok? Auch der vorletzte Satz "... ausgenommen Punkt 3 und 4 dieses Schreibens... "?
Die modUE, also den erwähnten Anhang, hänge ich dann separat dran.
LG

