03-27-2016, 02:38 PM
Iamnotguilty, post: 23591, member: 20517 schrieb:Ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, darüber lässt sich streiten - im worst case halt die Anwälte.
Es fand ja kein Zahlungseingang statt - ist die Situation deiner Meinung nach trotzdem so, dass die andere Partei einen Schadensersatz einfordern kann und damit durchkommt?
Ich würde sagen, ja. Denn ein Kaufvertrag kommt durch Antrag und Annahme zustande, nicht durch den Eingang einer Zahlung. Denn es ist äußerst unüblich per Vorkasse zu zahlen, eigentlich wird erst geliefert und dann bezahlt. Aber das ist in der Onlineshop und eBay Welt halt nicht so ;-)
Aber vor diesem Hintergrund erkennt man schnell das der Zahlungseingang nicht das Kriterium ist um einen Vertrag zu schließen.
Edit: Alles unter der Annahme das ihr keine Sondervereinbarungen getroffen habt. Aber wer geht schon auf einen Deal ein in dem es heißt: "Erst wenn das Geld da ist, hast du Anspruch auf die Karten, wenn vorher jemand kommt und sie direkt abholt, hast du Pech gehabt". Nee, das kann ich mir wirklich nicht vorstellen
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).

