03-25-2016, 12:25 PM
ldb, post: 23588, member: 19842 schrieb:Naja, eigentlich war der Kaufvertrag hier aus meiner Sicht schon geschlossen, die Karten müssen aus meiner Sicht nach Zahlungseingang verschickt werden. Der Käufer hätte sonst einen Anspruch auf Schadensersatz, welchen er ja schon eingefordert hat. Ist für dich hier eher blöd gelaufen
Wieso? Ich bin doch mit Einverständnis des Vertragspartners vom Kaufvertrag zurückgetreten und habe das Angebot umgehend entfernt. Es ist demnach kein Verkauf der Tickets vollzogen worden. Demnach wird es auch nie einen Zahlungseingang geben und der Käufer wird keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, da er ja einverstanden war. Verstehe ich nicht...


