03-18-2016, 08:57 PM
Hallo Zusammen,
ich habe jetzt hier schon einiges gelesen aber mein Problem noch nicht wirklich wiedergefunden. Daher werde ich kurz beschreiben wie sich die Situation bei mir gestaltet.
Ich bin Mitglied bei Werder Bremen und habe 2 Karten für 28€ + Versand direkt beim Verein gekauft. Dann war ich relativ spontan für 2 Wochen im Urlaub und habe die Karten daher meiner Frau geschenkt. Meine Frau konnte relativ spontan doch nicht zum Spiel und hat die Karten 5 Tage vor dem Spiel bei Ebay per Sofort-Kauf für 60€ + Versand verkauft. Das ganze lief über Ihren Ebay-Account.
Jetzt wurde ich mit dem üblichen Schreiben von der üblichen Kanzlei angeschrieben und mir werden folgende Punkte zur Last gelegt:
1. Die ATGB wurden nicht abgebildet.
2. Die Tickets sind mit einem Preiszuschlag über 15% verkauft worden.
3. Die Tickets sind mit Absicht einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen, verkauft worden.
Gefordert werden die üblichen 250€ und das Ausfüllen der "Strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung"
Ich hätte jetzt argumentiert, dass "A[T]GB immer nur unmittelbar gegenüber dem Vertragspartner, d. h. zwischen dem Veranstalter und dem Ersterwerber [gelten]. Eine Sanktionierung gegenüber einem Zweiterwerber ist nicht möglich, weil ihm gegenüber überhaupt kein Vertragsverhältnis besteht und damit auch keine A[T]GB zur Anwendung kommen können." (http://www.lhr-law.de/magazin/schwarzmar...ittskarten)
Ist das korrekt? Gilt meine Frau als Zweiterwerber?
Reicht das?
Wie muss ich die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abändern? Da bei mir nichts bezüglich unautorisierter Nutzung bzw. Abbildung von Logos oder Bildern aufgeführt war.
Danke schonmal für die Hilfe.
LG
ich habe jetzt hier schon einiges gelesen aber mein Problem noch nicht wirklich wiedergefunden. Daher werde ich kurz beschreiben wie sich die Situation bei mir gestaltet.
Ich bin Mitglied bei Werder Bremen und habe 2 Karten für 28€ + Versand direkt beim Verein gekauft. Dann war ich relativ spontan für 2 Wochen im Urlaub und habe die Karten daher meiner Frau geschenkt. Meine Frau konnte relativ spontan doch nicht zum Spiel und hat die Karten 5 Tage vor dem Spiel bei Ebay per Sofort-Kauf für 60€ + Versand verkauft. Das ganze lief über Ihren Ebay-Account.
Jetzt wurde ich mit dem üblichen Schreiben von der üblichen Kanzlei angeschrieben und mir werden folgende Punkte zur Last gelegt:
1. Die ATGB wurden nicht abgebildet.
2. Die Tickets sind mit einem Preiszuschlag über 15% verkauft worden.
3. Die Tickets sind mit Absicht einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen, verkauft worden.
Gefordert werden die üblichen 250€ und das Ausfüllen der "Strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung"
Ich hätte jetzt argumentiert, dass "A[T]GB immer nur unmittelbar gegenüber dem Vertragspartner, d. h. zwischen dem Veranstalter und dem Ersterwerber [gelten]. Eine Sanktionierung gegenüber einem Zweiterwerber ist nicht möglich, weil ihm gegenüber überhaupt kein Vertragsverhältnis besteht und damit auch keine A[T]GB zur Anwendung kommen können." (http://www.lhr-law.de/magazin/schwarzmar...ittskarten)
Ist das korrekt? Gilt meine Frau als Zweiterwerber?
Reicht das?
Wie muss ich die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abändern? Da bei mir nichts bezüglich unautorisierter Nutzung bzw. Abbildung von Logos oder Bildern aufgeführt war.
Danke schonmal für die Hilfe.
LG

