03-17-2016, 09:48 AM
Du hast die Karte fotografiert und deswegen mahnen Sie dich wegen einer Urheberrechtsverletzung ab? Die Karte enthält nun mal das Logo, da kann niemand von mir eine Unterlassung fordern sie nicht abzubilden.
Kurz um: Ich würde BH mitteilen das es sich bei dem Logo um einen Teil der Karte handelt und dessen Echtheit bestätigt. KEINESFALLS zahle ich und KEINESFALLS unterschreibe ich die UE. ATGB müssen laut BGH Urteil nicht abgebildet werden da Sie nur zwischen Verein und Ersterwerber gelten, bei einem Weiterverkauf an Dritte aber nicht. Daher brauche ich Sie auch nicht abbilden.
Alle weiteren Schreiben ignoriere ich, rufe nicht an, bezahle nichts und dann habe ich nach ein paar weiteren Bettelbriefen das Ganze heil überstanden.
Kurz um: Ich würde BH mitteilen das es sich bei dem Logo um einen Teil der Karte handelt und dessen Echtheit bestätigt. KEINESFALLS zahle ich und KEINESFALLS unterschreibe ich die UE. ATGB müssen laut BGH Urteil nicht abgebildet werden da Sie nur zwischen Verein und Ersterwerber gelten, bei einem Weiterverkauf an Dritte aber nicht. Daher brauche ich Sie auch nicht abbilden.
Alle weiteren Schreiben ignoriere ich, rufe nicht an, bezahle nichts und dann habe ich nach ein paar weiteren Bettelbriefen das Ganze heil überstanden.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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