03-11-2016, 01:43 PM
Hallo zusammen,
darf mich den betroffenen Personen anschließen, habe heute eine EMail von BH erhalten.
"Anbei überreichen wir unser Schreiben vom heutigen Tage vorab zur Kenntnisnahme via Email. Das Schreiben wird Ihnen auch auf dem Postwege zugestellt werden."
Vorgeworfen wird mir:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS
Des weiteren schreibt BH:
"Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit
noch von folgenden Auktionen mit den Artikelnummern 270942***** 27093****079
Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden."
Es handelt sich um 4 Tickets die ich bei EB** zum Sofortkauf, mehr als 15% über dem original Ticketpreis, angeboten habe und auch "erfolgreich" verkauft habe. Die Karten habe ich nicht direkt beim BVB Vorverkauf bezogen, habe sie von einem Freund bekommen.
Der von BH geforderte Schadensersatzbetrag liegt bei 500€.
Folgendes möchte ich in meinem Schreiben an BH aufzählen:
• Von Privatkäufern kann man nicht verlangen, dass sie den Zweitkäufer auf die ATGB/AGB verpflichten, denn diese Verpflichtung besteht nur zwischen dem Erstkäufer und dem Verein.
• Die Tickets wurden aus einer privaten Notsituation heraus angeboten. Ich verweise auf das BGH Urteil vom 11.09.2008 – Az. I ZR 74/06 - bundesligakarten.de; OLG Hamburg.
• ModUE (von Krennz)aufgrund der Nutzung der Bilder
Ist das dann ausreichend?
Vielen Dank schon mal euch allen, und vorab ein schönes Wochenende.
darf mich den betroffenen Personen anschließen, habe heute eine EMail von BH erhalten.
"Anbei überreichen wir unser Schreiben vom heutigen Tage vorab zur Kenntnisnahme via Email. Das Schreiben wird Ihnen auch auf dem Postwege zugestellt werden."
Vorgeworfen wird mir:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS
Des weiteren schreibt BH:
"Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit
noch von folgenden Auktionen mit den Artikelnummern 270942***** 27093****079
Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden."
Es handelt sich um 4 Tickets die ich bei EB** zum Sofortkauf, mehr als 15% über dem original Ticketpreis, angeboten habe und auch "erfolgreich" verkauft habe. Die Karten habe ich nicht direkt beim BVB Vorverkauf bezogen, habe sie von einem Freund bekommen.
Der von BH geforderte Schadensersatzbetrag liegt bei 500€.
Folgendes möchte ich in meinem Schreiben an BH aufzählen:
• Von Privatkäufern kann man nicht verlangen, dass sie den Zweitkäufer auf die ATGB/AGB verpflichten, denn diese Verpflichtung besteht nur zwischen dem Erstkäufer und dem Verein.
• Die Tickets wurden aus einer privaten Notsituation heraus angeboten. Ich verweise auf das BGH Urteil vom 11.09.2008 – Az. I ZR 74/06 - bundesligakarten.de; OLG Hamburg.
• ModUE (von Krennz)aufgrund der Nutzung der Bilder
Ist das dann ausreichend?
Vielen Dank schon mal euch allen, und vorab ein schönes Wochenende.

