03-08-2016, 03:34 PM
Hallo,
kurz mein Fall: Tickets bei ebay Kleinanzeigen angeboten, aber nicht verkauft - selbst hingegangen. Tickets wurden direkt im Online-Handel des Vereins erworben.
- ATGB nicht abgebildet
- öffentlich bei Ebay Kleinanzeigen angeboten.
Habe nun folgendes verfasst:
So in Ordnung oder fehlt noch was?
Tolle Sache hier. Danke, dass es Euch gibt!
kurz mein Fall: Tickets bei ebay Kleinanzeigen angeboten, aber nicht verkauft - selbst hingegangen. Tickets wurden direkt im Online-Handel des Vereins erworben.
- ATGB nicht abgebildet
- öffentlich bei Ebay Kleinanzeigen angeboten.
Habe nun folgendes verfasst:
Zitat:"""Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf Ihre Abmahnung und Strafbewehrte Unterlassungs- & Verpflichtungserklärung:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
Von Privatkäufern kann man nicht verlangen, dass sie den Zweitkäufer auf die ATGB/AGB verpflichten, denn diese Verpflichtung besteht nur zwischen dem Erstkäufer und dem Verein.
- Das Ticket ist öffentlich bei eBay Kleinanzeigen angeboten worden
Die Tickets wurden aus einer privaten Notsituation heraus angeboten. Zu einem Verkauf der Tickets kam es nicht. Ich verweise auf das BGH Urteil vom 11.09.2008 – Az. I ZR 74/06 - bundesligakarten.de; OLG Hamburg.
Meinerseits besteht keine rechtliche Zuwiderhandlung. Ihr Schreiben und Ihre Anlagen sende ich Ihnen zu meiner Entlastung zurück.
Mit freundlichen Grüßen"""
So in Ordnung oder fehlt noch was?
Tolle Sache hier. Danke, dass es Euch gibt!

