02-11-2016, 11:39 AM
Das BGH Urteil sagt ja das AGB gar nicht zwischen dem Erst- und Zweitkäufer weiter vereinbart werden können. Daher würde ich sagen es ist gar nicht nötig die AGB abzubilden, sie können sowieso nicht in den Kaufvertrag mit einbezogen werden. Wenn die Vereine dies trotzdem in ihren AGB verlangen, ist das aus meiner Sicht nicht rechtskonform. Damit sind auch die gesamten AGB ungültig, sofern sie die salvatorische Klausel nicht enthalten.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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