02-08-2016, 06:30 PM
Hallo,
auch ich habe eine tolle Abmahnung der Kanzlei BH bekommen.
Vorgeworfen wird mir:
ATGB nicht abgebildet
und 15 % über Originalpreis verkauft zu haben.
In dem Schreiben sind auch 4 weitere Auktionen aus den letzen 3 Jahren und 2 Monaten angegeben, die aber nicht Gegenstand der Abmahnung seien.
Ich habe mich bereits im Forum eingelesen und verweise dann auf auf das Urteil des BGH und Textziffer 40: „Es gilt insbesondere kein Gesetz, das ein Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 93).“ Richtig?
Ich bin allerdings nicht sicher, wie ich den Vorwurf der nicht abgebildeten ATGB aus dem Weg räumen soll.
Ist es wirklich ganz klar in dem Urteil geregelt, dass ich als Käufer der Tickets beim BVB die ATGB nicht an den Käufer weitergeben muss? Wo steht das? (Ich hab vielleicht zu viel gelesen um alles noch klar aufnhemen zu können ;-))
In den ATGB von BVB steht ausdrücklich, dass der Käufer ausdrücklich auf die ATGB hinzuweisen ist und mit der Fortgeltung der ATGB einverstanden sein muss.
Auf die 4 weiteren Auktionen gehe ich in dem Schreiben gar nicht ein, oder?
Ich hab die Karten übrigens verkauft, weil unser Sohn krank war.
Es wäre schön, wenn ihr mir kurz helfen würdet. Vielen lieben Dank!!!!!
auch ich habe eine tolle Abmahnung der Kanzlei BH bekommen.
Vorgeworfen wird mir:
ATGB nicht abgebildet
und 15 % über Originalpreis verkauft zu haben.
In dem Schreiben sind auch 4 weitere Auktionen aus den letzen 3 Jahren und 2 Monaten angegeben, die aber nicht Gegenstand der Abmahnung seien.
Ich habe mich bereits im Forum eingelesen und verweise dann auf auf das Urteil des BGH und Textziffer 40: „Es gilt insbesondere kein Gesetz, das ein Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 93).“ Richtig?
Ich bin allerdings nicht sicher, wie ich den Vorwurf der nicht abgebildeten ATGB aus dem Weg räumen soll.
Ist es wirklich ganz klar in dem Urteil geregelt, dass ich als Käufer der Tickets beim BVB die ATGB nicht an den Käufer weitergeben muss? Wo steht das? (Ich hab vielleicht zu viel gelesen um alles noch klar aufnhemen zu können ;-))
In den ATGB von BVB steht ausdrücklich, dass der Käufer ausdrücklich auf die ATGB hinzuweisen ist und mit der Fortgeltung der ATGB einverstanden sein muss.
Auf die 4 weiteren Auktionen gehe ich in dem Schreiben gar nicht ein, oder?
Ich hab die Karten übrigens verkauft, weil unser Sohn krank war.
Es wäre schön, wenn ihr mir kurz helfen würdet. Vielen lieben Dank!!!!!

