01-06-2016, 11:55 AM
Hallo,
ich möchte, falls sich Hannover 96 bis heute nicht meldet, am Donnerstag folgenden Brief raussenden und fragen ob das so ok ist
Hannover 96 Akten Nr.: xxxxxxxxxxxx Ort, 07.01.2016
Sehr geehrter Herr G....,
hiermit möchte ich Stellung nehmen zu der von Ihnen im Auftrag von Hannover 96 erteilten Abmahnung.
1. Die ATGB wurden nicht abgebildet:
Wäre es zu einem Verkauf des Tickets bei ebay Kleinanzeigen gekommen, was nicht erfolgt ist, hätte ich die ATGB`s dem Käufer bei der Abholung ausgehändigt. Der Verkauf des Tickets ist aber nie zu Stande gekommen. Dies lässt sich vermutlich sogar von Hannover 96 nachvollziehen.
2. Das Ticket ist öffentlich bei ebay-Kleinanzeigen angeboten worden
Laut BGH Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06, darf einem privaten Anbieter nicht untersagt werden, ein Ticket auf einer online Verkaufsbörse anzubieten, wenn er so wie ich aus krankheitsbedingten Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann.
Somit habe ich mich nicht rechtswidrig verhalten und schicke Ihnen die Abmahnung zur Entlastung zurück.
Höre ich bis zum 21.01.2016 nichts mehr von Ihnen, sehe ich die Sache als erledigt an.
Mit freundlichen Grüßen
Kann ich eine solche Frist setzen ? Ist der Text soweit ok oder fehlt etwas?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
ich möchte, falls sich Hannover 96 bis heute nicht meldet, am Donnerstag folgenden Brief raussenden und fragen ob das so ok ist
Hannover 96 Akten Nr.: xxxxxxxxxxxx Ort, 07.01.2016
Sehr geehrter Herr G....,
hiermit möchte ich Stellung nehmen zu der von Ihnen im Auftrag von Hannover 96 erteilten Abmahnung.
1. Die ATGB wurden nicht abgebildet:
Wäre es zu einem Verkauf des Tickets bei ebay Kleinanzeigen gekommen, was nicht erfolgt ist, hätte ich die ATGB`s dem Käufer bei der Abholung ausgehändigt. Der Verkauf des Tickets ist aber nie zu Stande gekommen. Dies lässt sich vermutlich sogar von Hannover 96 nachvollziehen.
2. Das Ticket ist öffentlich bei ebay-Kleinanzeigen angeboten worden
Laut BGH Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06, darf einem privaten Anbieter nicht untersagt werden, ein Ticket auf einer online Verkaufsbörse anzubieten, wenn er so wie ich aus krankheitsbedingten Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann.
Somit habe ich mich nicht rechtswidrig verhalten und schicke Ihnen die Abmahnung zur Entlastung zurück.
Höre ich bis zum 21.01.2016 nichts mehr von Ihnen, sehe ich die Sache als erledigt an.
Mit freundlichen Grüßen
Kann ich eine solche Frist setzen ? Ist der Text soweit ok oder fehlt etwas?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

