12-19-2015, 03:32 PM
Hallo zusammen,
auch ich erhielt heute ein Schreiben vom BH vorab per e-mail am 17.12.2015 das habe ich heute erst gesehen, nachdem ich mich hier reingelesen habe und die Daten des Ebay-Inserats gesucht hab.
folgender Sachverhalt:
am Sonntag den 13.12.2015
stellte ich ein Inserat über eine Jahreskarte von meinem Onkel der sonst aus Bottrop zu Bayer spielen kommt (er läßt die Karte immer bei mir falls er mal nicht kann um diese dann weiter zugeben) bei ebay ein, mit einem Angebot von 15-20 € deutlich unter den Tagesticketpreis (Jahreskarte kostet 360€) sonst haben wir immer das BayerTicketPortal genutzt diesmal war es nicht möglich weil es bereits 16:40 Uhr war. (Anstoss war um 18:30 und die email von ebay liegt vor 16:38) Bei BayerTicketPOrtal wird diese 2 -3 Std vor dem Spiel rausgenommen wenn nicht verkauft wurde, also kam ich auf die Dumme Idee diese bei EbayInserat einzustellen, dabei nutzte ich auf die schnelle nur ein LOGO von BAYER Leverkusen und Mönchengladbach.
Zum Schreiben:
Es werden mir 3 Punkte vorgeworfen:
1. Die ATGB wurden nicht abgebildet
2. Unautorisierte Nutzung bzw.- Abbildung des Logos
3. Das Ticket ist öffentlich bei ebay angeboten worden
Die Punkte 1 und 3 treffen ja auf mich nicht zu da ich die Karte von meinem Onkel angeboten habe (ohne Angaben von Sitzplatz, habe noch reingeschrieben das nur für eigene Fans und das derjenige neben mir sitzt) und somit die ATGB auf mich nicht zutreffen, das Blöde war wirklich das ich das Bayer Logo benutzt habe.
Meine Frage jetzt:
einfach eine eigene UE abgeben und gut ist, so wie ich das hier verstanden habe, es geht Grundsätzlich nur um Verletzung der Markenrechte richtig VEREINSLOGO)? Und wenn ich die UE eingereicht habe muss ich auch keine Strafe erwarten (kosten). Die UE die mit geschickt wurde ist die Standard zu unterlassen von Tickets verkauf von über 10% usw.... was ich nicht gemacht habe...
Über eine Antwort zu meinem Fall wäre ich euch sehr Dankbar.
Nachtrag:
Bei durchlesen ist mir dann noch folgendes aufgefallen:
Es besteht mithin ein Anscheinsbeweis, dass Sie für die vorgenannten Rechtsverletzungen verantwortlich sind (vgl. BGH-Urteil vom 15.11.2012, AZ I ZR 74/12)
laut den Urteil sind die Eltern für ihre Kinder verantwortlich??? Wie soll ich das verstehen. Gehen die davon aus das ein Kind dieses reingestellt hätte? LOL
auch ich erhielt heute ein Schreiben vom BH vorab per e-mail am 17.12.2015 das habe ich heute erst gesehen, nachdem ich mich hier reingelesen habe und die Daten des Ebay-Inserats gesucht hab.
folgender Sachverhalt:
am Sonntag den 13.12.2015
stellte ich ein Inserat über eine Jahreskarte von meinem Onkel der sonst aus Bottrop zu Bayer spielen kommt (er läßt die Karte immer bei mir falls er mal nicht kann um diese dann weiter zugeben) bei ebay ein, mit einem Angebot von 15-20 € deutlich unter den Tagesticketpreis (Jahreskarte kostet 360€) sonst haben wir immer das BayerTicketPortal genutzt diesmal war es nicht möglich weil es bereits 16:40 Uhr war. (Anstoss war um 18:30 und die email von ebay liegt vor 16:38) Bei BayerTicketPOrtal wird diese 2 -3 Std vor dem Spiel rausgenommen wenn nicht verkauft wurde, also kam ich auf die Dumme Idee diese bei EbayInserat einzustellen, dabei nutzte ich auf die schnelle nur ein LOGO von BAYER Leverkusen und Mönchengladbach.
Zum Schreiben:
Es werden mir 3 Punkte vorgeworfen:
1. Die ATGB wurden nicht abgebildet
2. Unautorisierte Nutzung bzw.- Abbildung des Logos
3. Das Ticket ist öffentlich bei ebay angeboten worden
Die Punkte 1 und 3 treffen ja auf mich nicht zu da ich die Karte von meinem Onkel angeboten habe (ohne Angaben von Sitzplatz, habe noch reingeschrieben das nur für eigene Fans und das derjenige neben mir sitzt) und somit die ATGB auf mich nicht zutreffen, das Blöde war wirklich das ich das Bayer Logo benutzt habe.
Meine Frage jetzt:
einfach eine eigene UE abgeben und gut ist, so wie ich das hier verstanden habe, es geht Grundsätzlich nur um Verletzung der Markenrechte richtig VEREINSLOGO)? Und wenn ich die UE eingereicht habe muss ich auch keine Strafe erwarten (kosten). Die UE die mit geschickt wurde ist die Standard zu unterlassen von Tickets verkauf von über 10% usw.... was ich nicht gemacht habe...
Über eine Antwort zu meinem Fall wäre ich euch sehr Dankbar.
Nachtrag:
Bei durchlesen ist mir dann noch folgendes aufgefallen:
Es besteht mithin ein Anscheinsbeweis, dass Sie für die vorgenannten Rechtsverletzungen verantwortlich sind (vgl. BGH-Urteil vom 15.11.2012, AZ I ZR 74/12)
laut den Urteil sind die Eltern für ihre Kinder verantwortlich??? Wie soll ich das verstehen. Gehen die davon aus das ein Kind dieses reingestellt hätte? LOL

