12-09-2015, 01:08 PM
[USER=20463]@5ynt4x[/USER]
Das ist korrekt. Sobald man wegen eines Bildes abgemahnt wurde und deswegen eine UE bekommen hat, sollte man auch auf diese reagieren. Weil er nicht darauf reagiert hat, sondern nur auf die Karten, kann BH die UE nun einklagen. Das Urheberrecht steht auf deren Seite in dem Fall.
Als Beispiel, in diversen europäischen Ländern ist es sogar verboten Bilder zu veröffentlichen, wo öffentliche!!! Gebäude fotografiert worden. In diesen sind es Fotos von einen privaten Gebäude und daher eindeutig, nämlich das es vorher einen Genehmigung bedarf.
Das ist korrekt. Sobald man wegen eines Bildes abgemahnt wurde und deswegen eine UE bekommen hat, sollte man auch auf diese reagieren. Weil er nicht darauf reagiert hat, sondern nur auf die Karten, kann BH die UE nun einklagen. Das Urheberrecht steht auf deren Seite in dem Fall.
Als Beispiel, in diversen europäischen Ländern ist es sogar verboten Bilder zu veröffentlichen, wo öffentliche!!! Gebäude fotografiert worden. In diesen sind es Fotos von einen privaten Gebäude und daher eindeutig, nämlich das es vorher einen Genehmigung bedarf.
[url]Spenden für den guten Zweck, als kleines "Danke schön"[/url]
http://ModUe, aber vorher erst Spenden!!!
http://ModUe, aber vorher erst Spenden!!!

