11-27-2015, 07:11 PM
Guten Abend,
ich habe im September ein Schreiben von Becker&Haumann bekommen, da ich 3 Karten bei ebay Kleinanzeigen verkauft habe. Mir wurde vorgeworfen die ATGB nicht abgebildet zu haben. Daraufhin habe ich laut Rat dieses Forums ein Schreiben aufgesetzt, indem ich denen mitteilte, dass ich die ATGB laut BGH-Urteil Az. I ZR 74/06 nicht abbilden muss, da diese nur beim Erstkauf zwischen Werder Bremen und mir als Erstkäufer vereinbart wird (siehe S.115 unten vom 20.und 21.September). Die Unterlassungserklärung habe ich nicht unterschrieben und ich habe auch nichts gezahlt, so wie es mir empfohlen wurde.
Nun habe ich gestern seit langer Zeit eine Mail von Becker&Haumann erhalten. Sie möchten gerne ein Telefongespräch bis zum 10.12. führen, da Werder Bremen Faninteressen sehr ernst nehme und die Angelegenheit bzw. eine Fortsetzung der streitigen Auseinandersetzung vermieden werden soll. Dies wäre auch nicht im Sinne Ihrer Mandantschaft. Dies wurde von denen vorgeschlagen und für zweckmäßig erachtet.
Wie soll ich nun vorgehen?
LG
ich habe im September ein Schreiben von Becker&Haumann bekommen, da ich 3 Karten bei ebay Kleinanzeigen verkauft habe. Mir wurde vorgeworfen die ATGB nicht abgebildet zu haben. Daraufhin habe ich laut Rat dieses Forums ein Schreiben aufgesetzt, indem ich denen mitteilte, dass ich die ATGB laut BGH-Urteil Az. I ZR 74/06 nicht abbilden muss, da diese nur beim Erstkauf zwischen Werder Bremen und mir als Erstkäufer vereinbart wird (siehe S.115 unten vom 20.und 21.September). Die Unterlassungserklärung habe ich nicht unterschrieben und ich habe auch nichts gezahlt, so wie es mir empfohlen wurde.
Nun habe ich gestern seit langer Zeit eine Mail von Becker&Haumann erhalten. Sie möchten gerne ein Telefongespräch bis zum 10.12. führen, da Werder Bremen Faninteressen sehr ernst nehme und die Angelegenheit bzw. eine Fortsetzung der streitigen Auseinandersetzung vermieden werden soll. Dies wäre auch nicht im Sinne Ihrer Mandantschaft. Dies wurde von denen vorgeschlagen und für zweckmäßig erachtet.
Wie soll ich nun vorgehen?
LG

