09-25-2015, 11:22 AM
okay, vielen Dank.
- ich gebe also keine modifizierte UE ab OBWOHL dieser "Verstoß" a) der wahrheit entspricht und b) auch im Anschreiben beschrieben wird?
- ich schreibe aber trotzdem zum Sachverhalt des "Notverkaufs" und des nicht-durch-Verkauf-sonder-direkt-durch-mich-beendeten eBay-Angebots
- ich nehme Bezug auf das Ureil vom BGH
- die dauerkarte trägt NICHT meinen namen - hinweis auf kauf von einem dritten und nicht dem verein? ich möchte den verkäfer des tickets sicherlich nicht in die pfanne hauen. auch wenn er das ticket NICHT öffentlich angeboten hat. können die verlangen, dass ich den Namen preisgebe?
- ich packe den auszug vom schreiben der verbraucherzentrale mit ins schreiben?
- ist die erwähnung der Feststellungsklage der ATGB jetzt bereits sinnvoll oder zu aggro?
am besten nur "ja"/"nein" hinter jeden punkt - bevor ich noch dööfer nachfragenmuss
Ich glaub das waren alle punkte die in m einem hirn gerade so rumschwirren
danke
- ich gebe also keine modifizierte UE ab OBWOHL dieser "Verstoß" a) der wahrheit entspricht und b) auch im Anschreiben beschrieben wird?
- ich schreibe aber trotzdem zum Sachverhalt des "Notverkaufs" und des nicht-durch-Verkauf-sonder-direkt-durch-mich-beendeten eBay-Angebots
- ich nehme Bezug auf das Ureil vom BGH
- die dauerkarte trägt NICHT meinen namen - hinweis auf kauf von einem dritten und nicht dem verein? ich möchte den verkäfer des tickets sicherlich nicht in die pfanne hauen. auch wenn er das ticket NICHT öffentlich angeboten hat. können die verlangen, dass ich den Namen preisgebe?
- ich packe den auszug vom schreiben der verbraucherzentrale mit ins schreiben?
- ist die erwähnung der Feststellungsklage der ATGB jetzt bereits sinnvoll oder zu aggro?
am besten nur "ja"/"nein" hinter jeden punkt - bevor ich noch dööfer nachfragenmuss

Ich glaub das waren alle punkte die in m einem hirn gerade so rumschwirren

danke

