09-25-2015, 09:03 AM
ok , also keine Unterlassungserklärung.
in den atgb vom fc Augsburg steht aber laut becker &haumann
[...]Dem Kunden ist insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insebesondere im Internet z.B. bei Ebay) [...] zum Kauf anzubieten[...]
gibt es zu dem Vorwurf "Das Ticket ist öffentlich bei ebay angeboten worden
auch einen Paragraphen mit dem man antworten kann?
in den atgb vom fc Augsburg steht aber laut becker &haumann
[...]Dem Kunden ist insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insebesondere im Internet z.B. bei Ebay) [...] zum Kauf anzubieten[...]
gibt es zu dem Vorwurf "Das Ticket ist öffentlich bei ebay angeboten worden
auch einen Paragraphen mit dem man antworten kann?

