09-25-2015, 08:57 AM
Eine mod UE gebe ich nur ab wenn ich gegen Urheberrechte verstoßen habe. Nicht abgebildete ATGB sowie das Anbieten bei eBay sind gesetzlich nicht verboten, auch in den ATGB steht nirgendwo das ich das Ticket nicht auf ebay anbieten darf. Ich verweise auf das bekannte BGH Urteil Az. I ZR 74/06 das ich aus einer persönlichen Notlage heraus gehandelt habe und das Ticket weiterverkaufen durfte. Im Urteil steht auch das die ATGB nur zwischen Verein und Erstkäufer vereinbart werden können, eine Weitervereinbarung an Dritte ist nicht möglich, demzufolge entfällt auch hier der vorgeworfene Punkt das sie nicht abgebildet wurden.
Ich zahle und unterschreiben nichts. Ich sitze die ganze Sache aus, vor Gericht werden sie nicht ziehen, denn dort haben sie null Chance.
Ich zahle und unterschreiben nichts. Ich sitze die ganze Sache aus, vor Gericht werden sie nicht ziehen, denn dort haben sie null Chance.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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