09-24-2015, 05:36 PM
Hi, habe eine Karte über ebay verkauf für ein spiel von 96 da ich leider nicht hin kann. Nun kam ein schreiben erstmal per Mail und wohl die Tage auch per Post. Mir wird vorgeworfen: Das ich die ATGB nicht abgebildet habe, ticket öffentlich bei ebay verkauft wurde und die unautorisierte Nutzung bezieungsweise Abbildung des Vereinslogos.
Soll 250€ und eine UE unterschreiben. Wie muss ich nun genau vorgehen? Muss ich einfach die hier " ausfüllen"? oder muss ich noch was anderes machen? Danke für eure Unterstützung.
Herr
KKK / KKK
Straße / 5
XXX Musterstadt
Muster + Mann Rechtsanwalt
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt
Ihr Zeichen Datum
(AZ aus dem Anwalt-Schreiben)
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich,
KKK / KKK
Straße / 5
XXX Musterstadt
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
( Hier den Namen und die Anschrift der Unterlsssungsgläubigerin einsetzen)
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,das/den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Reicht das aus oder muss noch was dazu?
Soll 250€ und eine UE unterschreiben. Wie muss ich nun genau vorgehen? Muss ich einfach die hier " ausfüllen"? oder muss ich noch was anderes machen? Danke für eure Unterstützung.
Herr
KKK / KKK
Straße / 5
XXX Musterstadt
Muster + Mann Rechtsanwalt
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt
Ihr Zeichen Datum
(AZ aus dem Anwalt-Schreiben)
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich,
KKK / KKK
Straße / 5
XXX Musterstadt
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
( Hier den Namen und die Anschrift der Unterlsssungsgläubigerin einsetzen)
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,das/den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Reicht das aus oder muss noch was dazu?

