09-21-2015, 07:01 AM
Werder95, post: 23240, member: 20430 schrieb:[USER=20285]@killthemob[/USER]
Das heißt ich schreibe einfach eine Nachricht dass der Vorwurf "Nichtabbildung der ATGB" nicht rechtswidrig ist? Oder kann ich mich irgendwo drauf beziehen? Danke für deine Hilfe
"Nicht rechtswidrig" ist doppelte Verneinung
Das würde heißen es wäre rechtlich in Ordnung. Ich verweise auf das BGH Urteil Az. I ZR 74/06 und teile mit das die Vereinbarung von ATGB nur zwischen BD und dem Erstkäufer vereinbart werden können. Demzufolge bin ich auch nicht verpflichtet diese mit dem Zweitkäufer weiter zu vereinbaren und muss sie auch nicht abbilden. Nichts unterschreiben, nichts bezahlen.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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