09-08-2015, 11:18 AM
Abmahnungen sind auch rechtsgültig wenn sie ausschließlich per Mail zugestellt werden, es gibt keine Formvorschrift. Daher können sie auch als normaler Brief verschickt werden statt als Einschreiben, es genügt wenn der Brief auf der Postausgangsliste der Kanzlei steht.
Ich glaube [USER=20413]@Pöhler[/USER] und ich haben uns da falsch verstanden. Fakt ist: Dein Kollege muss sich mit BH auseinandersetzen, er wurde abgemahnt und muss seine Situation erklären. Die lautet nun mal das es nicht sein Account war/ist, das muss BH akzeptieren. Falls nicht, lauten die Optionen aus meiner Sicht wie folgt:
Wenn dein Kollege keine Dauerkarte hat die entzogen werden könnte, würde ich an seiner Stelle so lange BH antworten das es nicht mein Account ist bis ich schwarz werde und BH entnervt aufgibt. Von BH würde ich aber nach Erfahrungen aus diesem Forum aber nur Standardbriefe erwarten, ich würde es daher aussitzen. Klage wird BH nicht einreichen, denn dort müssten sie beweisen das ich der Accountinhaber bin,das bin ich nun mal nicht und die Klage würde nicht mal zugelassen werden.
Alternative (und da bin ich ja ein richtiger Freund von): Rechtsanwalt nehmen, negative Feststellungsklage auf den Weg bringen und BH ordentlich bluten lassen. Hier wird dann nämlich durch ein Gericht festgestellt das ich nicht der Accountinhaber bin. Damit wäre die Sache dann aus der Welt geschafft, aber nur für den Kollegen.
BH wird nämlich anschließend an eBay heran treten und über das Veri Verfahren die Daten des Accountinhabers abfragen, dann bist du an der Reihe. Deine Verteidigungsstrategie ist dann aber eine andere. Die, die du vorgeschlagen hast würde ich dann auch so durchziehen.
Ich glaube [USER=20413]@Pöhler[/USER] und ich haben uns da falsch verstanden. Fakt ist: Dein Kollege muss sich mit BH auseinandersetzen, er wurde abgemahnt und muss seine Situation erklären. Die lautet nun mal das es nicht sein Account war/ist, das muss BH akzeptieren. Falls nicht, lauten die Optionen aus meiner Sicht wie folgt:
Wenn dein Kollege keine Dauerkarte hat die entzogen werden könnte, würde ich an seiner Stelle so lange BH antworten das es nicht mein Account ist bis ich schwarz werde und BH entnervt aufgibt. Von BH würde ich aber nach Erfahrungen aus diesem Forum aber nur Standardbriefe erwarten, ich würde es daher aussitzen. Klage wird BH nicht einreichen, denn dort müssten sie beweisen das ich der Accountinhaber bin,das bin ich nun mal nicht und die Klage würde nicht mal zugelassen werden.
Alternative (und da bin ich ja ein richtiger Freund von): Rechtsanwalt nehmen, negative Feststellungsklage auf den Weg bringen und BH ordentlich bluten lassen. Hier wird dann nämlich durch ein Gericht festgestellt das ich nicht der Accountinhaber bin. Damit wäre die Sache dann aus der Welt geschafft, aber nur für den Kollegen.
BH wird nämlich anschließend an eBay heran treten und über das Veri Verfahren die Daten des Accountinhabers abfragen, dann bist du an der Reihe. Deine Verteidigungsstrategie ist dann aber eine andere. Die, die du vorgeschlagen hast würde ich dann auch so durchziehen.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).

