09-02-2015, 01:54 PM
ldb, post: 23177, member: 19842 schrieb:Wie werden die 250€ begründet und wie die 780€? Zufällig mit "Rechtsverfolgungsgebühr"? Hast du schonmal was mit BH zu tun gehabt und eine UE / modUE abgegeben?
Die 250 € werden begründet als Vertragsstrafe (erheblicher Verstoß gegen ATGB, sowie die "positive Erkenntnis des Rechtsverstoßes sowie der erzielte Gewinn
)Die 785,20€ werden begründet als Kostenerstattungsansprüche (§§ 683, 677, 670 BGB), die Kosten der Abmahnung. Die Höhe berechnet sich nach dem STreitwert der hier bei 12500€ angesetzt wurde (wegen der "weiteren Verkäufe"). Eigentlich liegt der Anspruch bei 906€, freundlicher weiße bietet man mir pauschal 785,20€ an.
BD werde ich anschreiben, ohne hier einen auf Überfan machen zu wollen, wenn Du Jahrelang, auch zu Zeiten von echt schlechtem Fußball dem Verein zu nahezu jedem Spiel hinterherreist, und dann kommt so eine Unverschämtheit ins Haus geflattert.... Da biste echt bedient. :eek:

