09-01-2015, 11:17 AM
alex80, post: 23168, member: 20421 schrieb:Also ich gebe meine Karte zum Originalpreis ab plus der 15% , gut waren dann 16-17%, und schon muss ich mehr als 1000 Strafe zahlen? Das kann ja nicht sein.
Die 15% hat doch nur der Verein in seinen ATGB erfunden. Strafrechtlich bist du nicht zu belangen, es gibt kein Gesetz das den Verkauf von Tickets verbietet und bei Verhinderung schon gar nicht. Hier regelt ausdrücklich der Markt die Preise, wie auch im BGH Urteil aufgeführt.
Kurz um: Wenn du eine Dauerkarte hast, würde ich mir einen Anwalt nehmen um dem Entzug der DK zum Saisonende entgegenzuwirken. Wenn du keine hast, würde ich es so regeln. Sofern du gegen keine Urheberrechte verstoßen hast (Logo, Stadionplan, etc.) könnte man natürlich auch einfach gar nichts machen. Unterlassungsansprüche haben sie gegen mich dann ja nicht in der Hand, strafrechtlich sowieso nichts. Alternativ kann ich auch einfach mal die Geschäftsstelle anschreiben und den Fall schildern, insbesondere die Hochrechnung die hier schon abgegeben wurde. Wenn nichts passiert, direkt die Mitgliedschaft kündigen und niemals mehr auch nur 1 Cent in welcher Form auch immer, bezahlen.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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