09-01-2015, 11:09 AM
Pöhler, post: 23167, member: 20413 schrieb:[USER=20421]@alex80[/USER]
Es reicht eben nicht aus, auf die Atgb hinzuweisen.
Du musst sie mit abbilden.
Inwiefern du dann gegen Urheberrechte verstößt weiß ich leider nicht.
Falsch. Ich muss nicht einmal darauf hinweisen. Gemäß BGH Urteil ist eine Weitervereinbarung sowieso nicht möglich.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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