09-01-2015, 05:39 AM
Guten Morgen,
ja bei mir handelt es sich um eine Ingolstadt Dauerkarte.
[USER=20413]@Pöhler[/USER]
dachte wenn ich auf das BGH Urteil verweise, muss ich die Atgb nicht mit abbilden, da mir genau das gleiche vorgeworfen wird und ich auch nichts abgebildet habe? Oder verstehe ich jetzt etwas komplett falsch.
ja bei mir handelt es sich um eine Ingolstadt Dauerkarte.
[USER=20413]@Pöhler[/USER]
dachte wenn ich auf das BGH Urteil verweise, muss ich die Atgb nicht mit abbilden, da mir genau das gleiche vorgeworfen wird und ich auch nichts abgebildet habe? Oder verstehe ich jetzt etwas komplett falsch.

