08-31-2015, 08:18 PM
Pöhler, post: 23167, member: 20413 schrieb:[USER=20421]@alex80[/USER]
Es reicht eben nicht aus, auf die Atgb hinzuweisen.
Du musst sie mit abbilden.
Inwiefern du dann gegen Urheberrechte verstößt weiß ich leider nicht.
Ok, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber die abzubilden, wäre mir leider im Leben nicht eingefallen.
Also ich gebe meine Karte zum Originalpreis ab plus der 15% , gut waren dann 16-17%, und schon muss ich mehr als 1000 Strafe zahlen? Das kann ja nicht sein.

