08-23-2015, 07:45 PM
Jan120420, post: 23118, member: 20416 schrieb:Guten Tag,
Ich habe bei ebay Kleinanzeigen, Hannover 96 Tickets reingestellt, ich konnte durch meine Arbeit erst nicht hin gehen, wieder rum weis ich jetzt das ich doch nicht arbeiten muss, daraufhin habe ich die Tickets wieder raus genommen.
Prompt kam ein Mahnschreiben von Becker und Haumann..
mir wird vorgeworfen,
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden
• Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig
daraufhin wollte ich ein Schreiben verfassen und hoffen das ich nichts unterschreiben muss und die 250€ nicht zahlen muss.
hier ist das Schreiben.
Betreff.: Akten Nr.: XXXXXXXXXXXX
Sehr geehrter Herr Haumann,
heute habe ich von Ihnen eine Strafbewehrte Unterlassungs- und Verplfichtungserklärung und Abmahnung bekommen.
Diese beinhalten:
1. Die ATGB wurden nicht abgebildet
2. Das Ticket ist öffentlich bei eBay Kleinanzeigen angeboten worden
3. Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig.
Zu Punkt 1.:
Von Privatkäufern kann man nicht verlangen das sie den Zweitkäufer auf die ATGB/AGB verpflichten, denn diese Verpflichtung besteht nur zwischen dem Erstkäufer und dem Verein.
Zu Punkt 2.:
Neben dem wirksamen Einbezug müssen die AGBs zur Gültigkeit einer Inhaltskontrolle gemäß §§ 307, 308, 309 BGB Stand halten.
a) Nach in der Literatur vertretener Ansicht stellt das Verbot der Weiterveräußerung ein Abtretungsverbot bezüglich in Fußballtickets verbriefter Forderungen gemäß
§399 Alt. 2 BGB dar, was nur bei rechtfertigender Interessen wirksam durch AGBs in den Vertrag einbezogen werden kann. Die Interessen des Verwenders müssen dabei deutlich überwiegen, da das AGB-rechtliche Abtretungsverbot die Verkehrsfähigkeit von Wirtschaftsgütern für Dritte einschränkt
.
b) Ein vollständiger Abtretungsausschluss stellt nach der Ansicht der Literatur eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 I BGB dar, die auch nicht mit dem Ziel der Unterbindung des Schwarzmarktes gerechtfertigt werden kann.
c) Als Rechtfertigung führen die Vereine regelmäßig die Trennung rivalisierender Fangruppen zur Sicherheit des Publikums, sowie die Unterbindung des „Schwarzhandels“ an.
d) Beides greift im Ergebnis zur Rechtfertigung nicht durch. Die Trennung rivalisierender Fangruppen ist kein Argument, da die Tickets anonym verkauft werden und so bereits der Erstverkauf nicht zur Verwirklichung dieses Interesses beiträgt. Die Vergabe nicht personalisierter Tickets kann ohnehin nicht verhindern, dass eine Vermischung der Fangruppen der jeweiligen Heim- und Gastmannschaft stattfindet oder die Tickets an solche Personen gelangen, die sich später an Schlägereien beteiligen.
Zudem sprechen gegen eine Rechtfertigung durch die genannten Interessen die verbleibenden gewichtigen Interessen der Ticketinhaber auf der anderen Seite. Die Karten müssen als Wirtschaftsgüter bewegungsfähig bleiben, damit bspw. bei
Verhinderung durch Krankheit, Beruf etc. selbige an andere Personen weitergegeben und verkauft werden können. Nur so kann ein finanzieller Schaden verhindert werden. ( BGH-Urteil I ZR 74/06 )
Zu Punkt 3.: Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig.
Des weiteren wurde das Angebot sofort entfernt und die Karten wurden nicht verkauft, da diese benötigt werden.
Ein Preisaufschlag von über 10 % ist somit nicht entstanden.( Karten wurden nicht verkauft )
Ich bitte darum dies bei einer Verwarnung zu lassen.
Des weiteren sehe ich die Sache daher als erledigt an und bitte diesbezüglich um eine Bestätigung.
Anbei sende ich Ihnen die Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu ( diese nicht unterschrieben und auch nicht bezahlt )
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXXXXX
Ich hätte bis zum 1.09.2015 wohl Zeit,
Ich bitte um Hilfe,
Danke im vorraus
Könnte ich das so weg schicken?


