08-21-2015, 07:00 AM
[USER=19842]@ldb[/USER]
So ganz konnte ich dein verlinktes Urteil bisher zu meiner Sache noch nicht einordnen.
In dem Urteil geht es doch , um es mal grob zusammen zu fassen darum :
Privatmensch ( so, wie ich) verkauft Karten an gewerbliche Verkäufer ( zum Beispiel Viagogo ).
Das sind doch ganz andere Voraussetzungen und Grundlagen als wenn es um einen reinen Privatverkäufer geht.
Oder warum hast du mir das Urteil verlinkt ?
Verstehe ich noch nicht so richtig.
So ganz konnte ich dein verlinktes Urteil bisher zu meiner Sache noch nicht einordnen.
In dem Urteil geht es doch , um es mal grob zusammen zu fassen darum :
Privatmensch ( so, wie ich) verkauft Karten an gewerbliche Verkäufer ( zum Beispiel Viagogo ).
Das sind doch ganz andere Voraussetzungen und Grundlagen als wenn es um einen reinen Privatverkäufer geht.
Oder warum hast du mir das Urteil verlinkt ?
Verstehe ich noch nicht so richtig.

