08-20-2015, 11:58 AM
Wir haben hier noch nie gehört das BH auch nur eine einzige einstweilige Verfügung erlassen hat. Diese wird auch vom Amtsgericht ausgestellt und zieht immer eine Klage nach sich. Wenn ich wie du keinen Stadionplan oder Logo genutzt habe, dann kann auch keine einstweilige Verfügung ausgestellt werden. Die fordern ja eine Unterlassung des Verkaufs mit über 10% Aufschlag. Das entspricht in meinen Augen nicht der Rechtssprechung des BGH Urteils und das Amtsgericht würde ja durch die zwingend folgende Klage nach Ausstellung der eV sofort abweisen. Ich würde BH einfach mitteilen das es sich um Sponsorentickets handelt und ich diese nicht direkt vom FCI erworben habe. Folglich erwähne ich noch das BGH Urteil und zitiere den Passus der nicht wirksamen ATGB und das wars. Ich schreibe keine modUE oder unterschreibe sonst irgendwas. Zahlen tue ich natürlich auch nicht, ich habe ja schließlich nichts getan was aktuell gültigem Recht widerspricht. Nur weil BH behauptet er hätte einen Unterlassungsanspruch mir gegenüber muss das noch lange nicht stimmen. Dies würde letztlich ein Gericht klären, vor das sich BH aber gar nicht traut. Spricht doch eigentlich schon Bände, oder?
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).

