08-19-2015, 07:07 PM
ldb, post: 23095, member: 19842 schrieb:...
Den ATGB bin ich nicht unterworfen, denn nur der Erstkäufer schließt diesen Vertrag mit dem Verkäufer. Ich verstehe das bekannte BGH Urteil so, das eine Weitervereinbarung von ATGB zwischen Erst- und Zweitkäufer nicht möglich ist.
....
Ich habe das irgendwie anders verstanden
Wenn die Atgb nie für den zweitkäufer gelten, warum soll man sich denn verpflichten, diese künftig mit abzubilden? Das macht doch dann keinen Sinn.
Ich denke, damit sich niemand aus diesem Grund damit heraus reden kann, dass die agb für ihn nicht gelten.

