08-19-2015, 06:50 AM
[USER=20414]@Janckerc[/USER]
Ue heißt Unterlassungserklärung.
Du verpflichtest dich ( bei der original ue ) den Kartenverkauf künftig zu unterlassen.
Wenn nicht, dann drohen dir hohe Strafen.
Die Kartenverkäufe, die in der Vergangenheit lagen, sind scheinbar nicht Gegenstand dieser Abmahnung. Das muss bh aber nicht davon abhalten, dich wegen der anderen Verkäufe abzumahnen.
Ue heißt Unterlassungserklärung.
Du verpflichtest dich ( bei der original ue ) den Kartenverkauf künftig zu unterlassen.
Wenn nicht, dann drohen dir hohe Strafen.
Die Kartenverkäufe, die in der Vergangenheit lagen, sind scheinbar nicht Gegenstand dieser Abmahnung. Das muss bh aber nicht davon abhalten, dich wegen der anderen Verkäufe abzumahnen.

