08-15-2015, 10:03 PM
@ ldb
Danke für deine Antwort.
Scheint mir aber so zu sein, als hättest du meine Beiträge nicht gelesen?
Ich HABE meinen Fall in die Hände von Anwälte gegeben. Und ich WERDE die Erklärung nicht unterschreiben. Allerdings HABE ich sie schon verstanden.
Und DOCH: die Anzahl der Bewertungen bei ibäh sollen sehr wohl zur Beurteilung heran gezogen werden können . Das ist ja das Problem, was ich mit der Sache habe.
Hast du mein o.a. Zitiertes bgh Urteil nicht gelesen ? Dort wird das besprochen.
Und wenn man dann nämlich nicht mehr als Privatverkäufer benannt wird, sondern als gewerblich eingestuft wird, ist die ganze schöne argumenationskette , die hier angeführt , dahin.
Danke für deine Antwort.
Scheint mir aber so zu sein, als hättest du meine Beiträge nicht gelesen?
Ich HABE meinen Fall in die Hände von Anwälte gegeben. Und ich WERDE die Erklärung nicht unterschreiben. Allerdings HABE ich sie schon verstanden.
Und DOCH: die Anzahl der Bewertungen bei ibäh sollen sehr wohl zur Beurteilung heran gezogen werden können . Das ist ja das Problem, was ich mit der Sache habe.
Hast du mein o.a. Zitiertes bgh Urteil nicht gelesen ? Dort wird das besprochen.
Und wenn man dann nämlich nicht mehr als Privatverkäufer benannt wird, sondern als gewerblich eingestuft wird, ist die ganze schöne argumenationskette , die hier angeführt , dahin.

