08-06-2015, 10:52 AM
27.07.2015
http://Abofallenbetreiber muss Unrechtsg...erausgeben
http://Abofallenbetreiber muss Unrechtsg...erausgeben
Zitat:ZitatKönnen noch bis zum 27.08. in die Berufung gehen.
Landgericht Leipzig gibt Gewinnabschöpfungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen statt
Die B2B Technologies Chemnitz GmbH und ihr alleiniger Geschäftsführer David Jähn müssen unrechtmäßig erzielte Gewinne, die durch bestimmte unlautere Geschäftspraktiken entstanden sind, an die Staatskasse herausgeben. Das hat das Landgericht Leipzig unter anderem mit einem Urteil am 16. Juli 2015 entschieden (Aktenzeichen: 05 O 3496/14).
Das sächsische Unternehmen hatte mit falschen Preisen im Internet geworben. Zusätzlich verwendete es irreführend die Bezeichnung "Großhandel", gab in einigen Fällen Preise ohne Umsatzsteuer an und behauptete auf seinen Internetseiten nicht erzielbare Preisersparnisse von bis zu 90%. Die mit diesen rechtswidrigen Methoden erzielten Gewinne müssen nun herausgegeben werden.
Die Ermittlungen zur Höhe der unrechtmäßig erzielten Gewinne stehen noch aus...............................................

