07-22-2015, 08:03 PM
Und auch ich habe nach 2 Monaten Funkstille folgendes per Mail erhalten:
"
in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf unser Schreiben vom xx.05.2015.
Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche gesetzte Frist ist verstrichen, ohne dass wir eine Reaktion erhalten haben. Wir gehen daher davon aus, dass Sie nicht an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit interessiert sind.
Auf das oben aufgeführte Schreiben nehmen wir Bezug und fordern Sie hiermit letztmalig außergerichtlich dazu auf, möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum
xxhttp://.08.2015,
die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen bzw. unserer Aufforderung nachzukommen.
Sollte jedoch auch die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Mandantin empfehlen die Ansprüche Ihnen gegenüber ggf. auf gerichtlichem Wege geltend machen. Dies wäre mit weiteren, aus unserer Sicht unnötigen Kosten verbunden, die selbstverständlich ebenfalls Sie zu tragen hätten. Eine weitere außergerichtliche Aufforderung erfolgt nicht.
Abschließend machen wir noch darauf aufmerksam, dass ein Ausschluss vom weiteren Ticketerwerb – soweit dieser vorgenommen wurde – aufrecht erhalten bleibt und sich unsere Mandantin ausdrücklich vorbehält, Ihnen gegenüber weitere Sanktionen, bspw. die Verhängung eines Stadionverbots, einzuleiten.
Sollten Ihrerseits Rückfragen bestehen oder Sie eine Rücksprache in der Sache aus anderen Gründen für erforderlich halten, so steht Ihnen der Unterzeichner auch telefonisch zur Verfügung."
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in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf unser Schreiben vom xx.05.2015.
Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche gesetzte Frist ist verstrichen, ohne dass wir eine Reaktion erhalten haben. Wir gehen daher davon aus, dass Sie nicht an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit interessiert sind.
Auf das oben aufgeführte Schreiben nehmen wir Bezug und fordern Sie hiermit letztmalig außergerichtlich dazu auf, möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum
xxhttp://.08.2015,
die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen bzw. unserer Aufforderung nachzukommen.
Sollte jedoch auch die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Mandantin empfehlen die Ansprüche Ihnen gegenüber ggf. auf gerichtlichem Wege geltend machen. Dies wäre mit weiteren, aus unserer Sicht unnötigen Kosten verbunden, die selbstverständlich ebenfalls Sie zu tragen hätten. Eine weitere außergerichtliche Aufforderung erfolgt nicht.
Abschließend machen wir noch darauf aufmerksam, dass ein Ausschluss vom weiteren Ticketerwerb – soweit dieser vorgenommen wurde – aufrecht erhalten bleibt und sich unsere Mandantin ausdrücklich vorbehält, Ihnen gegenüber weitere Sanktionen, bspw. die Verhängung eines Stadionverbots, einzuleiten.
Sollten Ihrerseits Rückfragen bestehen oder Sie eine Rücksprache in der Sache aus anderen Gründen für erforderlich halten, so steht Ihnen der Unterzeichner auch telefonisch zur Verfügung."

