07-01-2015, 09:55 AM
Hallo...habe seit 8 Monaten nix von BH gehört. Habe alles so gemacht wie beschrieben. Jetzt erhalte ich eine Mail heut morgen mot folgendem inhalt:
in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf die bisher geführte Korrespondenz und insbesondere auf unser Schreiben vom 23.10.2014.
Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche unserer Mandantin gesetzte Frist ist verstrichen, ohne dass wir eine erneute Reaktion erhalten haben. Wir gehen daher davon aus, dass Sie nicht an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit interessiert sind.
Auf die obigen aufgeführten Schreiben nehmen wir vollinhaltlich Bezug und fordern Sie im Namen unserer Mandantin hiermit letztmalig außergerichtlich dazu auf, möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum
15.07.2015,
die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen bzw. unserer Aufforderung nachzukommen.
Sollte jedoch auch die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Mandantin empfehlen die Ansprüche Ihnen gegenüber ggf. auf gerichtlichem Wege geltend machen. Dies wäre mit weiteren, aus unserer Sicht unnötigen Kosten verbunden, die selbstverständlich ebenfalls Sie zu tragen hätten. Eine weitere außergerichtliche Aufforderung erfolgt nicht.
Abschließend machen wir noch darauf aufmerksam, dass ein Ausschluss vom weiteren Ticketerwerb – soweit dieser vorgenommen wurde – aufrecht erhalten bleibt und sich unsere Mandantin ausdrücklich vorbehält, Ihnen gegenüber weitere Sanktionen, bspw. die Verhängung eines Stadionverbots, einzuleiten.
Sollten Ihrerseits Rückfragen bestehen oder Sie eine Rücksprache in der Sache aus anderen Gründen für erforderlich halten, so steht Ihnen der Unterzeichner auch telefonisch zur Verfügung.
Meine Frage ist nun...was soll ich tun?
in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf die bisher geführte Korrespondenz und insbesondere auf unser Schreiben vom 23.10.2014.
Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche unserer Mandantin gesetzte Frist ist verstrichen, ohne dass wir eine erneute Reaktion erhalten haben. Wir gehen daher davon aus, dass Sie nicht an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit interessiert sind.
Auf die obigen aufgeführten Schreiben nehmen wir vollinhaltlich Bezug und fordern Sie im Namen unserer Mandantin hiermit letztmalig außergerichtlich dazu auf, möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum
15.07.2015,
die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen bzw. unserer Aufforderung nachzukommen.
Sollte jedoch auch die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Mandantin empfehlen die Ansprüche Ihnen gegenüber ggf. auf gerichtlichem Wege geltend machen. Dies wäre mit weiteren, aus unserer Sicht unnötigen Kosten verbunden, die selbstverständlich ebenfalls Sie zu tragen hätten. Eine weitere außergerichtliche Aufforderung erfolgt nicht.
Abschließend machen wir noch darauf aufmerksam, dass ein Ausschluss vom weiteren Ticketerwerb – soweit dieser vorgenommen wurde – aufrecht erhalten bleibt und sich unsere Mandantin ausdrücklich vorbehält, Ihnen gegenüber weitere Sanktionen, bspw. die Verhängung eines Stadionverbots, einzuleiten.
Sollten Ihrerseits Rückfragen bestehen oder Sie eine Rücksprache in der Sache aus anderen Gründen für erforderlich halten, so steht Ihnen der Unterzeichner auch telefonisch zur Verfügung.
Meine Frage ist nun...was soll ich tun?

