06-12-2015, 07:06 AM
füsse stillhalten und einen grinsen.
Wenn ich die Nerven habe könnte ich auch mit einer negativen Feststellungsklage bezüglich der angedrohten Sanktionen drohen. Sowie mit einer Schadenersatzforderung über meine Anfahrt- und Rechtsvertretungskosten, da ich im Rahmen des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt habe und dort ein reiner Privatverkauf aus einer Notlage heraus ausdrücklich erlaubt wird. Auch über ebay und sonstige platte Formen
Wenn ich die Nerven habe könnte ich auch mit einer negativen Feststellungsklage bezüglich der angedrohten Sanktionen drohen. Sowie mit einer Schadenersatzforderung über meine Anfahrt- und Rechtsvertretungskosten, da ich im Rahmen des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt habe und dort ein reiner Privatverkauf aus einer Notlage heraus ausdrücklich erlaubt wird. Auch über ebay und sonstige platte Formen
