06-04-2015, 07:58 PM
Ich halte die Füsse still und warte weiter ab.
Ich kann aber auch den Typen schreiben, dass, wenn sie mich weiter belästigen, ich eine negative Feststellungsklage mit Prüfung der ATGB loslasse. Und das auf Grund des BGH-Urteils I ZR 74/06 (aber nur, wenn Dich wirklich genervt fühlst)
Ich kann aber auch den Typen schreiben, dass, wenn sie mich weiter belästigen, ich eine negative Feststellungsklage mit Prüfung der ATGB loslasse. Und das auf Grund des BGH-Urteils I ZR 74/06 (aber nur, wenn Dich wirklich genervt fühlst)
