06-04-2015, 08:45 AM
SInd die "Rechtsverfolgungskosten" nicht bei denen die Ermittlung der Daten? Die Vertragsstrafe wäre wohl bei denen dann der Verstoß gegen die ATGB.
Ansonsten setze ich ein schreiben auf, in denen ich denn erkläre warum, wieso, weshalb ich die Karten weiterverkauft habe. Nimm das Urteil vom Krennz mit dazu ( In dem zitierten Urtei8l I ZR 74/06 steht auch dfrin, dass der Privatverkauf aus einer Notlage3 heraus, auch über ebay, zulässig ist. Eine Notlage sieht das Gericht6 sogar dann, wenn der Karteninhaber keine Lust hat zum Spiel zu gehen. Das Urteil fiondestz Duhttp:// hier zum nachlesen) und die können mir nun schön den Kopf kraueln.
Bezahlen tue ich natürlich nix.
Ich würde aber mal bei ibäh nachfragen, warum sie deine Daten rausgeben. Eventuell könnte man dies an den Datenschutz melden. Weil langsam ist es willkür.
Ansonsten setze ich ein schreiben auf, in denen ich denn erkläre warum, wieso, weshalb ich die Karten weiterverkauft habe. Nimm das Urteil vom Krennz mit dazu ( In dem zitierten Urtei8l I ZR 74/06 steht auch dfrin, dass der Privatverkauf aus einer Notlage3 heraus, auch über ebay, zulässig ist. Eine Notlage sieht das Gericht6 sogar dann, wenn der Karteninhaber keine Lust hat zum Spiel zu gehen. Das Urteil fiondestz Duhttp:// hier zum nachlesen) und die können mir nun schön den Kopf kraueln.
Bezahlen tue ich natürlich nix.
Ich würde aber mal bei ibäh nachfragen, warum sie deine Daten rausgeben. Eventuell könnte man dies an den Datenschutz melden. Weil langsam ist es willkür.
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http://ModUe, aber vorher erst Spenden!!!
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