05-22-2015, 09:26 AM
[USER=20383]@Sokratis[/USER] Ich schreibe BH nur an, dass ich an dem Tag überraschend arbeiten muss und daher die Tickets gemäss BGH-Urteil I ZR 74/06
frei verkaufen durfte, da nach § 807 BGB Tickets kleine Inhaberpapiere (Inhaberschuldverschreibungen) sind und diese nach WpHG eine frei verkäufliche Ware darstellen, wie ein Pfund Kaffee oder eine Kiste Bier.
Selbst im BGH-Urteil heisst es, dass das Angebot die Nachfrage regelt. Das ergänze ich mal so: "und damit den Preis"
frei verkaufen durfte, da nach § 807 BGB Tickets kleine Inhaberpapiere (Inhaberschuldverschreibungen) sind und diese nach WpHG eine frei verkäufliche Ware darstellen, wie ein Pfund Kaffee oder eine Kiste Bier.
Selbst im BGH-Urteil heisst es, dass das Angebot die Nachfrage regelt. Das ergänze ich mal so: "und damit den Preis"
