05-20-2015, 09:29 AM
Markenname und Logo reicht vollkommen, denn das sind eine Markenrechts- und Urheberrechtsverletzung. Mit den 15% kommen die nicht durch, da es in Deutschland ein gesetzliches Preisbindungsverbot gibt und nach § 807BGB Tickets kleine Inhaberpapiere (Inhaberschuldverschreibungen) darstellen die nach WpHG frei handelbar sind.
