05-19-2015, 07:55 PM
Hallo liebe Schreiberlinge und danke für eure kompetenten Auskünfte!
Ich habe heut ein Schreiben von B&H bekommen mit folgenden "Rechtsverletzungen":
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket ist öffentlich bei eBäy angeboten worden
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Zur Vorgeschichte:
Ich habe 2 Tickets bei dem Internet-Auktionshaus mit dem kleinen "e" zum Sofort- Kauf angeboten. (Preis lag unter den Originalpreis)
Per Telefon konnte ich die Tickets "weitervermitteln". Daher hab ich das Angebot deaktiviert, ohne das jemand auf "sofort-kaufen" geklickt hat.
Anschließend wurde das Angebot von ebäy gelöscht und ich bekam den Brief von B&H.
Mein Vorgehen:
- das mit dem Vereinslogo verstehe ich --> modUE von Krennz
- in den ATGB's vom Verein ist stets die Rede von einer "Veräußerung", welche untersagt wird.
Meine Argumentation ist: Ich habe nur etwas angeboten, jedoch nichts veräußert (oder verkauft).
Daher brauche ich auch keine ATGB's in der Artikelbeschreibung aufführen. (?)
Und dass Tickets nicht öffentlich ANGEBOTEN werden dürfen..davon steht nirgends etwas.
B&H kann mir nicht nachweisen, dass ich etwas verkauft habe.
Von daher bekommen die auch keine 250€, sondern nur meine Argumentation und die modUE.
Richtig? Oder habe ich was nicht bedacht? (Habe nur ca. 20 Seiten hier durchgelesen)
Danke und liebe Grüße
Ich habe heut ein Schreiben von B&H bekommen mit folgenden "Rechtsverletzungen":
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket ist öffentlich bei eBäy angeboten worden
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Zur Vorgeschichte:
Ich habe 2 Tickets bei dem Internet-Auktionshaus mit dem kleinen "e" zum Sofort- Kauf angeboten. (Preis lag unter den Originalpreis)
Per Telefon konnte ich die Tickets "weitervermitteln". Daher hab ich das Angebot deaktiviert, ohne das jemand auf "sofort-kaufen" geklickt hat.
Anschließend wurde das Angebot von ebäy gelöscht und ich bekam den Brief von B&H.
Mein Vorgehen:
- das mit dem Vereinslogo verstehe ich --> modUE von Krennz
- in den ATGB's vom Verein ist stets die Rede von einer "Veräußerung", welche untersagt wird.
Meine Argumentation ist: Ich habe nur etwas angeboten, jedoch nichts veräußert (oder verkauft).
Daher brauche ich auch keine ATGB's in der Artikelbeschreibung aufführen. (?)
Und dass Tickets nicht öffentlich ANGEBOTEN werden dürfen..davon steht nirgends etwas.
B&H kann mir nicht nachweisen, dass ich etwas verkauft habe.
Von daher bekommen die auch keine 250€, sondern nur meine Argumentation und die modUE.
Richtig? Oder habe ich was nicht bedacht? (Habe nur ca. 20 Seiten hier durchgelesen)
Danke und liebe Grüße

