05-17-2015, 09:31 AM
Sehe ich auch so.
Doch ich gehe sogar hin und nenne den Käufer meiner Karten. Denn der verkauft sie, wie es aussieht, gewerblich um Gewinn zu erzielen.
BH hat mit dem Zitat des Urteis insofern recht, weil das Urteil den Schleichbezug von Karten zum gewerblichen Weiterverkauf untersagt. Reine Privatverkäufe aus einer Notsituation heraus aber Straffrei stellt, was BH natürlich nicht sagt.
Das Urteil kann man http://hier nachlesen.
Doch ich gehe sogar hin und nenne den Käufer meiner Karten. Denn der verkauft sie, wie es aussieht, gewerblich um Gewinn zu erzielen.
BH hat mit dem Zitat des Urteis insofern recht, weil das Urteil den Schleichbezug von Karten zum gewerblichen Weiterverkauf untersagt. Reine Privatverkäufe aus einer Notsituation heraus aber Straffrei stellt, was BH natürlich nicht sagt.
Das Urteil kann man http://hier nachlesen.
