05-09-2015, 05:02 PM
Grundsätzlich, wer seine Karten aus einer Notlage heraus verkauft hat gute Karten. (Gimmik)
Wer aber Karten zur Gewinnerzielung quasi im Dutzend verkauft und dann auch noch fresch wird hat in diesem Forum nichts verloren. Der muss eben mit den Konsequenzen des Schwarzandels leben. Denn das nennt der BGH in seinem hier öfter zitierten Urteil (I ZR 74/06 ) schlichtweg Schleichbezug und der ist lt. BGH-Urteil eine Straftat..
Alles Klar?
Wer aber Karten zur Gewinnerzielung quasi im Dutzend verkauft und dann auch noch fresch wird hat in diesem Forum nichts verloren. Der muss eben mit den Konsequenzen des Schwarzandels leben. Denn das nennt der BGH in seinem hier öfter zitierten Urteil (I ZR 74/06 ) schlichtweg Schleichbezug und der ist lt. BGH-Urteil eine Straftat..
Alles Klar?
