05-07-2015, 10:15 AM
Dann schreibe ich BH kurz an, dass cih aus einer Notlage heraus meine Tickets verkaufen musste und das durch das BGH-Urteil I ZR 74/06 gedeckt ist. Eine UE gebe ich nicht ab, da ich keinerlei Marken odeer Urheberrechte verletzt habe.
