05-06-2015, 11:31 AM
http://Parship verliert Versäumnisurtei...anuar 2015
Zitat:Zitat
Mit Versäumnisurteil vom 12. Januar 2015 sprach das AG Hamburg (Az. 49 C 607/14) einem ehemaligen Parhsip-Kunden 336,15 Euro zu. Diesen Betrag hatte das Unternehmen zuvor als Wertersatz für seine bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen einbehalten. Das Amtsgericht folgt damit der Auffassung des Landgerichts Hamburg.
Worum geht's ?
Mit Urteil vom 22. Juli 2014 hat das Landgericht Hamburg auf unsere Klage hin Parship untersagt, Verbrauchern, die ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen haben, überzogene Kosten zu berechnen. Bei Parship kann der Wertersatz für genutzte Kontakte bei Widerruf bis zu Dreiviertel des Jahresabopreises betragen. Dem hat das Gericht in erster Instanz einen Riegel vorgeschoben und den maximalen Wertersatz auf den zeitlichen Anteil der innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgten Nutzung am Jahresabopreis begrenzt.
http:// Urteil des Landgerichts Hamburg ... HKO 66/14.................weiter im link

