04-22-2015, 01:54 PM
Genau, und mit einer negativen Feststellungsklage drohen und mit kündigung der Mitgliedschaft., falls ich, unberechtigtzer Weise gesperrt werde, da diese Vorgehensweise gegen etliche BGB §§ u.A. § 807BGB gegen § 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) u v a m. verstösst. Ausserdem drohe ich mit einer ATGB Überprüfung innerhalb der negativen Feststellungsklage.
Die DFL-Vereine können nicht ihr eigenes Recht schmieden, sondern müssen sich an geltendes Gesetz halten und das sieht Tickets als kleine Inhaberpapiere, also Inhaberschuldverschreibungen, die nach WpHG frei verkäuflich sind. Ausserdem gibt es in Big Old Germany ein Presibindungsverbot. Selbst der BGH sagt in seinem Urteil I ZR 74/06 in einem Nebensatz, dass das Angebot die Nachfrage regelt und ich ergänze mal den Satz "und die Nachfrage den Preis"
Wenn die mich persönlich vom Betzug von Tickets ausschliessen finde ich garantiert einige meiner Freunde, Fangruppenmitglieder etc, die mich mit Tickets versorgen. Meine Mitgliedschaft würde ich auf jeden fall kündigen, wozu sollne die noch von mir Geld bekommen, wenn die mich hinhängen?
Die DFL-Vereine können nicht ihr eigenes Recht schmieden, sondern müssen sich an geltendes Gesetz halten und das sieht Tickets als kleine Inhaberpapiere, also Inhaberschuldverschreibungen, die nach WpHG frei verkäuflich sind. Ausserdem gibt es in Big Old Germany ein Presibindungsverbot. Selbst der BGH sagt in seinem Urteil I ZR 74/06 in einem Nebensatz, dass das Angebot die Nachfrage regelt und ich ergänze mal den Satz "und die Nachfrage den Preis"
Wenn die mich persönlich vom Betzug von Tickets ausschliessen finde ich garantiert einige meiner Freunde, Fangruppenmitglieder etc, die mich mit Tickets versorgen. Meine Mitgliedschaft würde ich auf jeden fall kündigen, wozu sollne die noch von mir Geld bekommen, wenn die mich hinhängen?
