04-20-2015, 10:22 PM
Ich stelle mal das WpHG (Wertpapierhandels Gesetz) § 2 (1) 3 hier rein
Die Überwachung obliegt der Bundesanstalt für das Finanzwesen kurz
BaFin
Da Tickets kleine Inhaberpapiere, also Inhaberschuldverschreibungen sind, könnte ich mir vorstellen, dass die BAFin den abmahnenden Vereinen schnell einen riegel votrschiebt. Man muss sich nur beschweren.
Zum besseren Verständnis stelle ich auch mal den § 807 BGB hier ein
Zitat:-
3.
Schuldtitel,
a)
insbesondere Genussscheine und Inhaberschuldverschreibungen und Orderschuldverschreibungen
sowie Zertifikate, die Schuldtitel vertreten,
b)
sonstige Wertpapiere, die zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren nach den Nummern
1 und 2 berechtigen oder zu einer Barzahlung führen, die in Abhängigkeit von Wertpapieren, von
Währungen, Zinssätzen oder anderen Erträgen, von Waren, Indices oder Messgrößen bestimmt wird
Die Überwachung obliegt der Bundesanstalt für das Finanzwesen kurz
BaFin
Da Tickets kleine Inhaberpapiere, also Inhaberschuldverschreibungen sind, könnte ich mir vorstellen, dass die BAFin den abmahnenden Vereinen schnell einen riegel votrschiebt. Man muss sich nur beschweren.
Zum besseren Verständnis stelle ich auch mal den § 807 BGB hier ein
Zitat:§ 807
Inhaberkarten und -marken
Werden Karten, Marken oder ähnliche Urkunden, in denen ein Gläubiger nicht bezeichnet ist, von dem Aussteller unter Umständen ausgegeben, aus welchen sich ergibt, dass er dem Inhaber zu einer Leistung verpflichtet sein will, so finden die Vorschriften des § http://793 Abs. 1 und der §§ http://794, http://796, http://797 entsprechende Anwendung.
