04-20-2015, 10:09 PM
Eigentlich durftest Du Dein Ticket verkaufen, da der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 dies im Verhinderungsfall ausdrücklich erlaubt hat.
Würde jetzt den Verein anschreiben und mit einer ATGB-Kontrollklage drohen, wenn sie mich nicht wieder freischalten,, da sie m.W. zumindest gegen § 807 BGB und Wertpapierhandelsgesetz verstossen. Denn Tickets sind kleine Inhaberpapiere und wwerden mit den Inhaberschuldeverschreigungen gleich gesetz, die lt WpHG frei verkäuflich sind. Ausser dem verstossen die Preisbindungen bei 10 bzw. 15 % Aufschlag gegen das Preisbindungsverbot in der BRD sodass sich die Vereine gegenüber den Abgemahnten sogar schadenerstzpflichtig machen könnten, wenn sie die sperren.
Würde jetzt den Verein anschreiben und mit einer ATGB-Kontrollklage drohen, wenn sie mich nicht wieder freischalten,, da sie m.W. zumindest gegen § 807 BGB und Wertpapierhandelsgesetz verstossen. Denn Tickets sind kleine Inhaberpapiere und wwerden mit den Inhaberschuldeverschreigungen gleich gesetz, die lt WpHG frei verkäuflich sind. Ausser dem verstossen die Preisbindungen bei 10 bzw. 15 % Aufschlag gegen das Preisbindungsverbot in der BRD sodass sich die Vereine gegenüber den Abgemahnten sogar schadenerstzpflichtig machen könnten, wenn sie die sperren.
