04-16-2015, 02:03 PM
Erfahrungsgemäss kommt, bis auf eine evtl. Sperre, zwar noch ein, zwei Bettelbriefe die ich ignorieren kann, aber ansonsten nichts.
Weder BH noch die DFL_Vereine sind an einer ATGB-Kontrollklage interessiert, weil dann ihr Kartenhaus, sprich ATGB/AGB, zusammenbrechen könnte, da sie m.W. gegen 807 BGB (793-797BGB) und das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstossen., zum einen Tickets kleine inhaberpapiere also Inhaberschuldverschreibungen sind und diese in jedem Falle, es sei denn der Karteninhaber wäre persönlich gesperrt, zur Teilnahme am auf das Ticket aufgedruckten Event berechtigen.(Ticketsperren verpflichten zum Schadenersatz hat BD und S04 schmerzlich erfahren müssen) Nach WpHG sind Tickets eine Handelsware, die frei handelbar ist. Ausserdem gibt es in Deutschland ein allgemeines Preisbindungsverbot (Ausser für Tabakwaren, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Pharmazeutische Erzeugnisse, hier regeln spezielle Gesetze die Preisbindung) so dass die 10% / 15% Klausel höchstwahrscheinlich einer Überprüfung durch ein höheres Gericht nicht standhält.
Daher mein Vorschlag / Bitte, nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern sich wehren und BH alt aussehen lassen.
Die wollen 250€ ?
Können sie haben, in Form einer ATGB-Kontrollklage.
Weder BH noch die DFL_Vereine sind an einer ATGB-Kontrollklage interessiert, weil dann ihr Kartenhaus, sprich ATGB/AGB, zusammenbrechen könnte, da sie m.W. gegen 807 BGB (793-797BGB) und das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstossen., zum einen Tickets kleine inhaberpapiere also Inhaberschuldverschreibungen sind und diese in jedem Falle, es sei denn der Karteninhaber wäre persönlich gesperrt, zur Teilnahme am auf das Ticket aufgedruckten Event berechtigen.(Ticketsperren verpflichten zum Schadenersatz hat BD und S04 schmerzlich erfahren müssen) Nach WpHG sind Tickets eine Handelsware, die frei handelbar ist. Ausserdem gibt es in Deutschland ein allgemeines Preisbindungsverbot (Ausser für Tabakwaren, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Pharmazeutische Erzeugnisse, hier regeln spezielle Gesetze die Preisbindung) so dass die 10% / 15% Klausel höchstwahrscheinlich einer Überprüfung durch ein höheres Gericht nicht standhält.
Daher mein Vorschlag / Bitte, nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern sich wehren und BH alt aussehen lassen.

Die wollen 250€ ?
Können sie haben, in Form einer ATGB-Kontrollklage.
