04-15-2015, 09:12 PM
Wenn die die Karten sperren würden, machen die sich Schadenersatzpflichtig. Denn, siehe § 807 BGB, es sind Inhaberpapiere und die Vereine haben sich gegenüber den Karteninhabern verpflichtet sie zu den auf den Karten benannten Events einzulassen.
