04-15-2015, 04:34 PM
Was hat es aufsich mit dem...
"Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
abzugeben, wird darauf hingewiesen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden
Vertragsstrafe nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle
von Modifizierungen tragen Sie das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen
werden."
Nur Druck machen?
"Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
abzugeben, wird darauf hingewiesen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden
Vertragsstrafe nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle
von Modifizierungen tragen Sie das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen
werden."
Nur Druck machen?

