03-19-2015, 06:14 PM
Ich formulieredas so, dass ich die Karten, weil ich verhindert war, an meinen Halbbruder weitergegeben habe. Dieser hat sie, weil er überraschend auch verhindert war, bei ebay reingestellt und verkauft. An die ATGB habe ich ihn nicht gebunden, sodass er nach BGH-Urteil I ZR 74/06 nicht an die ATGB gebunden war und die Karten frei verkaufen konnte. Im übrigen verstösst die Abmahnung u.a. auch gegen das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken , weil die Kosten nicht gemäss dem Gesetz aufgeschlüsselt sind und damit die Abmahnung ungültig ist.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/...cationFile
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